In Deutschland kann man unter zwei Verbänden züchten, um Papiere für die Welpen zu erhalten:
Dem ASCA (Australian Shepherd Club mit Sitz in Amerika)
und dem VDH (Verein für das Deutsche Hundewesen).
Der ASCA führt das längste alleinige Zuchtbuch für diese Hunderasse, der VDH (bzw. FCI) hat den Australian Shepherd erst im Jahre 1996 anerkannt.
Sicherheiten als Welpenkäufer kann Ihnen keiner dieser Verbände geben.
VDH und ASCD (Australian Shepherd Club Deutschland e. V., ein Tochter-Club des ASCA) schreiben zwar ihren Züchtern gewisse Zuchtleitlinien vor (Mindestalter und Höchstalter einer Hündin in der Zucht, grundlegende Gesundheitsuntersuchungen der in der Zucht verwendeten Tiere usw.), jedoch auf die Sozialisierung der Welpen und ob die Elterntiere genetisch miteinander harmonieren etc., haben auch sie keine Einwirkung.
Verstößt ein ASCD-Züchter gegen diese Leitlinien, bekommt er eine Abmahnung und die Welpen kommen nicht in die Welpenvermittlung.
Beim Wiederholungsfall droht dem Züchter der Ausschluss aus dem Verein.
Das stört in der Regel einen Züchter jedoch nicht,
da er trotzdem die erforderlichen Papiere für seine Welpen bekommt.
Denn diese werden vom Mutterverband dem ASCA ausgestellt.
Der ASCD hat keinen Zuchtwart, der die Zuchtstätte und Welpen kontrolliert.
Erschwerend kommt beim VDH jedoch die gegenwärtig mangelnde Erfahrung in Sachen Australian Shepherd hinzu.
Der ASCA hat ein DNA-Programm, das zum Identitätsnachweis eines Hundes herangezogen wird.
Beim Australian Shepherd wird derzeit nur auf biologische Vorfahren hin untersucht.
Das DNA-CP Certificate sagt nur aus, dass dieser Hund DNA untersucht und erfasst ist.
Bei einem DNA-VP Certificate sind dessen Eltern auch DNA untersucht, und somit als die biologischen Eltern nachgewiesen.
--------------------------------
Der ASCA hat eine der detailliertesten Ahnentafeln (Pedigree).
Original ASCA Siegel----
Die Vorfahren eines Hundes werden aufgelistet hinsichtlich Fellfarbe (wichtig wegen des homozygoten Merle-Defekts bzw. verstärkte Gefahr von Augenerkrankungen etc.), die Rutenlängen (Wirbelsäulendefekte usw.), und die erreichten Arbeitstitel.
Bei Hunden aus anderen Ländern ( sowohl mit FCI als auch mit AKC Papieren ) können die
Namen in den Pedigrees unterschiedlich sein.
Wenn die Namen der Vorfahren ebenfalls unterschiedlich sind, ist eine Risikozucht nicht mehr
auszuschließen.
Bei VDH- Hunden, bei denen generell die Vorfahren nicht namentlich genannt werden, bzw.
eine Kopie der eigentlichen Ahnentafel fehlt, sollte eine besonders intensive und umfangreiche
Ahnenforschung betrieben werden.
Insbesondere wegen der möglichen Inzucht.
Die aktuelle Situation beim VDH hingegen ist die, dass er Hunde mit den vorhandenen ASCA-Papieren nicht registriert.
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, die der FCI angehören, und die Doppelregistrierung unter FCI und ASCA vornehmen dürfen, verbietet dies der ebenfalls der FCI angeschlossene VDH jedoch.
Stattdessen bietet der VDH eine Phänotypbestimmung von einem Allgemeinrichter an:
Anlässlich einer regulären VDH-Ausstellung wird der Hund (Mindestalter 15 Monate, tätowiert oder gechipt) diesem vorgestellt.
Ein evtl. vorhandenes Registrierungspapier vom ASCA wird eingezogen und der VDH stellt eine neue Registrierungsbescheinigung aus, in der nur der Rufname des Hundes vermerkt wird, der Besitzer und falls bekannt das Geburtsdatum.
Die Vorfahren werden NICHT genannt.
Mit dieser Bescheinigung kann an FCI/VDH-Ausstellungen teilgenommen und auch die Zuchtzulassung erworben werden.
Genetisch gesehen und auch identitäts-technisch eine riskante Angelegenheit.
Von dieser Vorgehensweise Gebrauch gemacht haben bereits schon einige Besitzer von Hunden, die keine Papiere für ihren Hund gehabt haben, dieser jedoch nach einem Australian Shepherd aussah.
Ist ein Züchter in den VDH eingetreten mit Hunden, die vorher in einem anderen Verband registriert waren, sollte er Ihnen zumindest die Kopie der gesiegelten Ahnentafel dieses vorherigen Verbandes zeigen können.
Beim ASCA etwa erhalten Sie Hinweise auf die Namen der Vorfahren, Alter, Farbe, Rutenlänge und Titel.
Ein sicherer Identitätsnachweis ist das sicher nicht, da müssten die Elterntiere sowohl beim ASCA als auch beim VDH ein ( DNA-Profil ) haben .
Ahnentafeln aus anderen FCI Ländern sowie die beim AKC (American Kennel Club) registrierten und aus USA importierten Hunde werden vom VDH übernommen.
Der AKC listet in seinen Pedigrees keine Rutenlängen der Vorfahren.
Ebenso werden in den Ahnentafeln der einzelnen Verbände AKC und ASCA nur die Titel aufgelistet, die in den jeweiligen Verbänden erworben wurden, was heißt, ASCA listet nur die Titel, die auf ASCA Veranstaltungen erworben wurden und nicht auf denen des AKC und umgekehrt.